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    Bundesvorstand

    Der Bundesvorstand ist nach dem Gewerkschaftstag das zweithöchste Gremium der Gewerkschaft und ebenfalls als geschäftsführendes Gremium in der Geschäftsordnung vorgesehen.

    Neben den vom Gewerkschaftstag gewählten Mitgliedern des Präsidiums sind im Bundesvorstand zusätzlich nach der jeweiligen Anzahl von Gewerkschaftsmitgliedern Delegierte von allen Haupt- und Landesgruppen, der Frauen- und der Jugendabteilung, den VertreterInnen der AkademikerInnen, sowie von den Bundesfraktionen der younion in den Bundesvorstand zu entsenden.

    Zu den wichtigsten Aufgaben zählt neben der Einberufung und Durchführung von Gewerkschaftstagen, der Beschlussfassung über von Landesgruppen vorgelegten Geschäftsordnungen natürlich die politische Arbeit der Gewerkschaft zwischen den Gewerkschaftstagen. Dazu gehören vor allem Beschlüsse

    • über das von der Gewerkschaft entsandte Verhandlungsteam zu den  jährlichen Gehaltsverhandlungen
    • über das Ergebnis der vom Verhandlungsteam erzielten Vereinbarungen bei Gehaltsverhandlungen
    • über die Genehmigung von beantragten Kampfmaßnahmen der Gewerkschaft
    • die Beschlussfassung von politischen Resolutionen
    • und naturgemäß finanzielle Beschlüsse.

    Der Bundesvorstand hat, wie das Präsidium, mindestens vier Arbeitssitzungen im Jahr einzuberufen. Der Bundesvorstand ist für seine Tätigkeit dem höchsten Gremium der Gewerkschaft, dem Gewerkschaftstag, verantwortlich.

    Die Mitglieder des Bundesvorstandes sind auf Antrag der Kontrolle beim Gewerkschaftstag von den Delegierten für die korrekte Geschäftsführung mit einem Beschluss zu entlasten.