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Briefwahlantrag

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Wissenswertes

Wie kann ich die Briefwahlunterlagen anfordern?

Seit 08. Mai 2024, 17:00 Uhr ist die Frist für die Beantragung der Briefwahl abgelaufen. Daher kann keine Wahlkarte mehr ausgestellt werden. Die Stimmabgabe im Wahllokal ist jedoch weiterhin möglich. Die Öffnungszeiten der Wahllokale befinden sich in den Downloads.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen retournieren?

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 16. Mai 2024, 13:00 Uhr beim Zentralwahlausschuss (Personalvertretungs- und Behindertenvertrauenspersonenwahl) bzw. beim Wahlvorstand (Gewerkschaftswahl) einlangen.

Kann ich die Briefwahlunterlagen in der Dienststelle abgeben?

Sollten Sie am Wahltag in Ihrer Dienststelle sein und somit die Briefwahlunterlagen nicht benötigen, so haben Sie die Möglichkeit in Ihrem Wahlsprengel von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sie müssen unbedingt die Briefwahlunterlagen in Ihren Sprengel mitnehmen, um wählen zu können. Vor Ort werden Ihnen die Briefwahlunterlagen abgenommen und Sie können bei der Kommission wählen. 

Kann ich die Briefwahlunterlagen persönlich abgeben?

Sie haben die Möglichkeit Ihre verschlossenen Briefwahlunterlagen im Wahlbüro bis 16. Mai 2024, 13:00 Uhr persönlich abzugeben.

Wahlbüro
Maria – Theresien – Straße 11, younion Hall
1090 Wien