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Pensionsanpassung 2023

Die Neuregelung der Pensionsanpassung für die im Jahr 2022 in den Ruhestand getretenen Beamtinnen und Beamten der Stadt Wien ist für alle Betroffenen ein Erfolg. Obwohl wir uns durchaus eine bessere Regelung vorstellen können. Man muss aber die Ausgangslage beachten:

Die Stadt Wien hat im Jahr 2014 die Bundesregelung für die Pensionsanpassung übernommen, wonach Beamte erst im zweitfolgendem Jahr nach der Pensionierung eine Anpassung der Pension erhalten.

Beim Bund gab es einige kurzzeitige Änderungen, die aufgrund der geänderten politischen Lage noch vor Verhandlungsbeginn der younion_Die Daseinsgewerkschaft in Wien wieder geändert bzw. aufgehoben wurden. 

Das war die Ausgangsposition für die Verhandlungen über die Pensionsanpassung bei der Stadt Wien, wobei noch festzuhalten ist, dass die Bundesregelung keinesfalls für die Landes bzw. Gemeindebediensteten automatisch Gültigkeit hat, wie oft angenommen wird. Hier ist die younion_Die Daseinsgewerkschaft gefordert, Verbesserungen auch im Landes- und Gemeindebereich umzusetzen, welche zu zusätzlichen Budgetbelastungen führen. Auch würde jede bessere Regelung des Dienst- Besoldungs- und vor allem des Pensionsrechtes im Bereich der Stadt Wien von der Öffentlichkeit und den Regierungsparteien sehr aufmerksam beobachtet und auch öffentlich kritisiert werden. Hier wird wie in vielen Fällen politisches Kleingeld auf Kosten derer, die ein Leben lang für die Öffentlichkeit gearbeitet haben gemacht.

So hat die Gewerkschaft nachdrücklich gefordert, die Bundesregelung bei der Pensionsanpassung zu übernehmen, mit all den Nachteilen und Ungerechtigkeiten für die Betroffenen, die jetzt in der breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Es ist in Verhandlungen mit der Stadt Wien gelungen diese Regelung mit der Mindestpensionsanpassung von 2,9 Prozent für alle Kolleginnen und Kollegen, welche 2022 in Pension gegangen sind zu erreichen.

Das war sicherlich ein Verhandlungserfolg, die Alternative wäre Beibehaltung des bisherigen Status -keine Pensionsanpassung - gewesen. Die Zeit drängte, denn eine rückwirkende Vereinbarung wäre sehr schwierig gewesen.

Wir werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten, sollte es Entscheidungen der Höchstgerichte für die Bundesregelung geben, die dann auch bei uns umzusetzen wären.

Wir bleiben am Ball!

Ihr
Eduard Aschenbrenner
Vorsitzender der HG VII

Wien, im März 2023