Ausbildungszuschuss
Jedem Mitglied unserer Gewerkschaft wird für eigene Kinder / Pflegekinder und Kinder des/der Lebenspartners:in, die im gemeinsamen Haushalt leben, zum Start in eine höhere, weiterführende Ausbildung in der Höhe von € 55,-- pro Kind/Ausbildung überwiesen.
Der Ausbildungszuschuss wird (befristet bis 30.09.2025) ausbezahlt für:
- Eine höhere und weiterführende Ausbildung: Schule (mind. 3 Jahre, wie z.B. Handelsschule, HTL, Fachschule – ausgenommen Polytechnischer Lehrgang und Studienlehrgänge), Lehre oder Lehre mit Matura (mind. 3 Jahre)
Allgemeine Bedingungen für die Zuschussgewährung:
- Der/die Antragsteller:in muss mindestens sechs Monate Mitglied unserer Gewerkschaft sein.
- Die Bestätigung der Schule/des Lehrbetriebes ist nachzuweisen.
- Bei Pflegekindern und Kindern des/der Lebenspartner:in, die im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Meldezettel beizulegen.