Neues Dienstrecht mit vielen Verbesserungen
z.B.: höhere Einstiegsgehälter, Alterssabbatical und bezahlte Ruhepausen
In intensiven sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen wurde ein neues Dienstrecht für Niederösterreich erarbeitet. younion _ Die Daseinsgewerkschaft konnte dabei viele Forderungen einarbeiten. Christian Storfa, younion-Vorsitzender in Niederösterreich: „Die Verhandlungen waren hart, aber immer auf Augenhöhe und sehr wertschätzend – dafür möchte ich mich bedanken. Denn das ist nicht mehr so selbstverständlich in dieser Republik.“
Durch den Einsatz der younion-Niederösterreich konnten folgende Erfolge erzielt werden:
- höhere Einstiegsgehälter
- Telearbeit wird möglich sein und erfährt eine gesetzliche Regelung
- Als Maßnahme zur Ermöglichung eines längeren Verbleibes im Erwerbsleben wird ein Alterssabbatical eigeführt
- Im neuen Dienstrecht wird es bezahlte Ruhepausen geben.
- Die bezahlten Ruhepausen werden auch für die Vertragsbediensteten und Beamten, die dem GVBG bzw. der GBDO unterliegen, bereits mit 1.4.24 in Kraft treten.
- Zukünftig können auch für die vorgesehene Verwendung dienliche Berufserfahrungen (Berufseinschlägigkeit) aus der Privatwirtschaft als Vordienstzeiten angerechnet werden
- Eine Anrechnung von Studienzeiten (Mindeststudiendauer) hat zu erfolgen, wenn diese für die Verwendung als zwingende Vorbildung definiert sind, wobei ein Ausmaß von insgesamt 6 Jahren nicht überschritten werden darf. Zeiten eines abgeschlossenen Schulbesuchs an einer höheren Schule können mit Beschluss des Gemeinderates (in Städten mit eigenem Statut: des Stadtsenates) bis zu einem Höchstausmaß von 2 Jahren angerechnet werden, soweit diese für die Verwendung als zwingende Vorbildung definiert sind.
- Anstelle einer Anrechnung von Berufserfahrung kann auch mit Beschluss des Gemeinderates eine Erfahrungszulage gewährt werden, die nach Maßgabe des Aufstiegs in eine höhere Entlohnungsstufe mit mindestens 50 % des Erhöhungsbetrages einziehbar zu gestalten ist.
- Jubiläumsbelohnung: Diese wird zukünftig bereits nach 5, 10, 15 sowie 25 und 40 Dienstjahren zustehen
- Für den Gemeindewachdienst wird auch zukünftig eine Pragmatisierung und damit eine Absicherung der Kolleg:innen in diesem Bereich möglich sein.
- Die Kolleg:innen, die derzeit in der Elementarpädagogik tätig sind (NÖ GVBG) werden mit 1.1.25 per Gesetz leistungsbezogen in die Entlohnungsgruppe 4 eingereiht.
Christian Storfa: „Die Erhöhung für unsere Kolleg:innen in den Kindergärten freut mich. Allerdings – und das haben wir auch in den Verhandlungen klar gemacht – kann das nur ein erster Schritt sein. Wir werden, so wie für viele andere Kolleg:innen auch, an den Themen dranbleiben und weitere Verbesserungen einfordern. Harte Arbeit muss fair entlohnt werden.“