Es wird keine verpflichtende periodisch wiederkehrende Leistungsbeurteilung eingeführt, sondern lediglich im Fall der Wahrnehmung von Missständen bzw. Dienstpflichtverletzungen durch Dienstnehmer:innen, die nicht so gravierend sind, dass sie gleich zu einer Entlassung oder Kündigung führen.
Nimmt der Vorgesetzte diese wahr, so ist eine Ermahnung auszusprechen und dem/der Dienstnehmer:in mitzuteilen, dass es nach einem festzulegenden Beurteilungszeitraum eine Leistungsbeurteilung geben wird.
Dadurch wird dem /der Dienstnehmer:in die Möglichkeit eingeräumt, die Arbeitsleistung zu verbessern.
Die Beurteilung wird durch den Vorgesetzten vorzunehmen sein und sich auf disziplinäre Missstände (z.B. ständiges Zuspätkommen etc.) genauso beziehen wie auf die Nichterreichung des zu erwartenden Arbeitserfolges.