Da der Bezug des Jobtickets zu einer Minderung der Pendlerpauschale führen kann, steht es allen Anspruchsberechtigten frei, ein Jobticket zu beantragen oder nicht. Die von der Stadt Wien getragenen Kosten für das Jobticket reduzieren ein in der Bezugsverrechnung berücksichtigtes Pendlerpauschale. Die anteiligen monatlichen Kosten einer Jahresnetzkarte der Wiener Linien, die im Rahmen des Jobtickets von der Gemeinde Wien übernommen werden, betragen 30,42 Euro. Um diesen Betrag reduziert sich das Pendlerpauschale pro Monat. Der Lohnsteuervorteil, der durch die Berücksichtigung des Pendlerpauschales eintritt, ist daher geringer. Dadurch ist auch Ihr Nettomonatsbezug geringer.
Wie hoch diese Reduktion Ihres Nettomonatsbezuges ausfällt, hängt vorrangig von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Bei Berücksichtigung des Familienbonus Plus bzw. von Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsatzbeträgen oder Umständen, die die Lohnsteuerbemessungsgrundlage reduzieren (z.B. Freibeträgen lt. Freibetragsbescheid, Zukunftssicherung, Gewerkschaftsbeiträgen), kann die Reduktion Ihrer Nettobezüge geringer ausfallen.