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Per Briefwahl abstimmen

Am 27. April findet die Wien Wahl statt.

Diejenigen, die an diesem Tag verhindert sind, können ganz einfach per Briefwahl ihre Stimme abgeben.

So funktioniert es:

Alle, die wahlberechtigt sind, haben einen Anspruch auf eine Wahlkarte. Mittels Begründung, etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründer oder ein Aufenthalt im Ausland, kann diese beantragt werden.

  • Schriftlich (online per E-Mail, Fax oder formlosem schriftlichen Antrag) bis zum 23. April 2025.
  • Persönlich (mündlich) bis zum 25. April 2025, 12 Uhr beim Wahlreferat des zuständigen Magistratischen Bezirksamtes. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. 

Wird die Wahlkarte ab 31. März 2025 persönlich im Wahlreferat beantragt, kann auf Wunsch gleich per Briefwahl die Stimme abgegeben werden.

 Erforderlich:
Wer den Wahlkartenantrag mündlich stellt, muss sich ausweisen können. Amtlicher Lichtbildausweis wie Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis. 

Für schriftliche Anträge benötigen Wahlberechtigte:

  • Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Adresse des Hauptwohnsitzes
  • Identitätsausweis (z.B. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer samt der ausstellenden Behörde oder Unterschrift des Antrages mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria))

Wissenswertes:
Wahlkarten werden ab 31. März 2025 ausgestellt. Diese werden per Post eingeschrieben an die Wohnadresse geschickt. Soll die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden, kann dies im Antrag angeben.
Wahlkarten, die ohne „Einschreiben“ verwendet werden, sind nur jene, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria) beantragt werden. Duplikate werden nicht ausgeschickt, sollte die Original-Wahlkarte verloren gehen. 

Nähere Infos: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/wahl/antraege/wahlkartenantrag.html