Elena Abrazhevich
Begräbniskostenbeitrag
Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder Mitgliedern, die nach 1971 in Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer in Höhe von:
- mindestens 3 bis 10 Jahren: 150 Euro
- über 10 bis 20 Jahre: 160 Euro
- über 20 bis 30 Jahre: 170 Euro
- über 30 Jahre: 180 Euro