Zum Hauptinhalt wechseln
Table with numerical data and graph
Elena Abrazhevich

Begräbniskostenbeitrag

Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder Mitgliedern, die nach 1971 in Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer in Höhe von:

  • mindestens 3 bis 10 Jahren: 150 Euro
  • über 10 bis 20 Jahre: 160 Euro
  • über 20 bis 30 Jahre: 170 Euro
  • über 30 Jahre: 180 Euro