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Begräbniskostenbeitrag

Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder Mitgliedern, die nach 1971 in Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer in Höhe von:

  • mindestens 3 bis 10 Jahren: 150 Euro
  • über 10 bis 20 Jahre: 160 Euro
  • über 20 bis 30 Jahre: 170 Euro
  • über 30 Jahre: 180 Euro